Fachkraft für Arbeitssicherheit: starke Partner für Ihr Unternehmen

Inhaltsverzeichnis

Sicherheit kompetent begleiten lassen

Eine sichere Arbeitsumgebung entsteht nicht zufällig. Sie ist das Ergebnis klarer Strukturen, fachlicher Kompetenz und konsequent umgesetzter Maßnahmen. Genau hier kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz Sifa) ins Spiel.
Sie unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen einzuhalten, Risiken frühzeitig zu erkennen und den Arbeitsschutz nachhaltig im Betrieb zu verankern.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Aufgaben eine Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt, wann sie gesetzlich vorgeschrieben ist und welchen Mehrwert sie für Unternehmen und Beschäftigte bietet.
Prüfung von Betriebsmitteln - Leiter

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Sicherheitsfachkräfte sind die Arbeitsschutzstrategen im Hintergrund, die im Einsatz für Sicherheit, Gesundheit am Arbeitsplatz brennen.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gesetzlich vorgeschrieben und unterstützt Arbeitgeber bei der praktischen Umsetzung von Schutzmaßnahmen, ein zentraler Beitrag zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und zur Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeitenden.

Ihre Superkräfte:
Beratung
im Arbeitsschutz
Ergonomie-
Check
Hilfe bei
Sicherheitsüberprüfungen
Entwicklung von
Präventionskonzepten

Wichtig: Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind nicht mit Sicherheitsbeauftragten zu verwechseln. Letztere sind wertvolle Unterstützer, doch die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein lizenzierter Experte mit Spezialausbildung.

Welche Qualifikation hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Der Weg zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht zu unterschätzen: Voraussetzung ist eine Ausbildung als Ingenieur, Techniker oder Meister, dazu mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung. Hinzu kommt der Besuch eines Fachkundelehrgangs, der aktuell in der Version „Sifa 3.0“ angeboten wird. Dieser Lehrgang kombiniert digitale Lernmethoden mit praxisorientierten Ausbildungsphasen.

Fachkundelehrgänge

In einem Zeitraum von etwa zwei Jahren erwerben angehende Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Rahmen spezieller Fachkundelehrgänge das notwendige Know-how, um Unternehmen kompetent in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Die Lehrgänge werden in der Regel von den Berufsgenossenschaften angeboten – und gemäß § 23 SGB VII für Mitgliedsunternehmen kostenfrei durchgeführt.

Die Ausbildung ist modular aufgebaut und gliedert sich in drei aufeinander aufbauende Stufen:

Ausbildungsstufe I: Die Grundlagen schaffen

Hier lernen die Teilnehmenden rechtliche, technische und organisatorische Grundlagen sowie erste methodische Kompetenzen für die Praxis. Das ist das Fundament, auf dem das Expertenwissen aufbaut.

Ausbildungsstufe II: Anwendung im Betrieb

In dieser Phase steht die praktische Umsetzung des Gelernten im Mittelpunkt.
Ziel ist es, komplexe Problemstellungen sicher zu erkennen und eigenständig Lösungen zu entwickeln, sowohl im technischen Kontext als auch in der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen betrieblichen Akteuren.

Ausbildungsstufe III: Spezialisierung nach Branche

Zum Abschluss wird der geschulte Blick für Gefahren präzisiert, es erfolgt eine vertiefte Auseinandersetzung mit branchenspezifischen Anforderungen. Hier erweitern die Teilnehmenden ihre Fachkenntnisse gezielt für bestimmte Wirtschaftsbereiche, um Unternehmen noch zielgerichteter unterstützen zu können.

Gesetzliche Grundlagen

Wer ein Unternehmen führt, trägt Verantwortung für die Sicherheit seiner Mitarbeitenden. Diese Verantwortung ist gesetzlich klar geregelt.
Damit Schutzmaßnahmen im Betrieb nicht dem Zufall überlassen werden, geben das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 genau vor, wann und in welchem Umfang Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen bzw. -ärzte eingebunden werden müssen.

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Laut Einsatzprotokoll ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, nicht nur Betriebsärztinnen und -ärzte, sondern auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit offiziell zu benennen. Diese Spezialkräfte übernehmen zentrale Aufgaben in der Unfallvermeidung, dem Gesundheitsschutz und der menschenfreundlichen Gestaltung von Arbeitsplätzen. Zudem stellt das Gesetz klare Anforderungen an die Fähigkeiten  und Qualifikationen, die eine Sifa mitbringen muss, um für den Ernstfall gewappnet zu sein.

DGUV Vorschrift 2

Sie verpflichtet Unternehmen ab der ersten angestellten Person dazu, eine Sifa einzusetzen.
Doch wie viel Sicherheitsfachkräfte braucht Ihr Unternehmen? Das hängt davon ab, wie viele Teammitglieder an Bord sind und welchen Gefährdungen sie im Arbeitsalltag ausgesetzt sind. Die Vorschrift liefert dazu ein strukturiertes Betreuungsmodell:
  • Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten gilt eine einheitliche Grundbetreuung.
  • Ab mehr als 10 Beschäftigten wird die Betreuung umfangreicher und differenzierter.
  • Für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden kann alternativ eine bedarfsgerechte Betreuung gewählt werden – abgestimmt auf die tatsächlichen Risiken im Betrieb.
Kurz gesagt: Je größer Ihr Team und je gefährlicher die Tätigkeit, desto stärker der Einsatz Ihrer Sicherheitskraft.

Pflichtauftrag für alle Arbeitgeber

Die Verantwortung, alle Schutzmaßnahmen und Unfallverhütungsvorgaben im Betrieb umzusetzen, liegt klar in den Händen der Unternehmensführung.
Damit Sie diesen Anforderungen gerecht werden, brauchen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite: die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie ist nicht einfach nur Unterstützung, sondern Ihr strategischer Schutzschild gegen Risiken, Rechtsverstöße und Unfallstatistiken.

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Die Sifa: eine Schlüsselkraft für Sicherheit und Wachstum

Arbeitsschutz ist Teamarbeit und als zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz, sorgt die Fachkraft für Arbeitssicherheit  für eine flächendeckende Risikoabsicherung. 
Die gesetzliche Verpflichtung für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit resultiert aus einem guten Grund: Indem Sie sicherheitstechnische Aufgaben an eine qualifizierte Fachkraft übergeben, entlasten Sie nicht nur sich selbst, sondern Sie schaffen Raum für unternehmerisches Wachstum und klare Strukturen. Während sich die Sifa um Gefahrenquellen kümmert, können Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Interne oder externe Sifa, was passt zu Ihrem Unternehmen?

Als Arbeitgeber sind Sie laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, in Ihrem Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen. Wie Sie diese gesetzliche Pflicht erfüllen, liegt jedoch in Ihrer Hand.

Dazu haben Sie drei Wege zur Auswahl:

  • Sie stellen eine geeignete Fachkraft aus Ihrem eigenen Team intern auf,
  • Sie beauftragen eine freiberufliche Sicherheitsexpertin oder einen Experten,
  • oder Sie arbeiten mit einem überbetrieblichen Dienstleister zusammen.

Ob Sie sich für eine interne Lösung oder externe Unterstützung entscheiden, hängt von Ihrer Betriebsgröße, dem Gefährdungspotenzial und den verfügbaren Ressourcen ab.

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Interne Sifa

Eine interne Fachkraft kennt das Unternehmen in- und auswendig. Sie weiß, wo Maschinen haken, Prozesse stocken oder verborgene Gefahren lauern. Durch direkten Zugang zu sensiblen Abläufen kann sie individuelle Schutzstrategien entwickeln und über Teamgrenzen hinweg Synergien schaffen.

Vorteile:

  • Tiefe Betriebskenntnis (Orts-, Produkt- & Prozesswissen)
  • Sofort verfügbar und nah an den Mitarbeitenden
  • Vertrauensvolle Integration ins Team

Aber: Interne Sifas müssen laufend weitergebildet werden, das kostet Zeit, Geld und Nerven. Für kleinere Betriebe ist das oft keine realistische Option.

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Externe Sifa

Diese Einsatzkraft auf Abruf bringt frisches Know-how, Unabhängigkeit und jede Menge Best-Practice-Erfahrung aus anderen Betrieben mit.

Vorteile:

  • Entlastung für Sie und Ihr Team
  • Neutrale, objektive Gefahreneinschätzung
  • Flexibler, bedarfsorientierter Einsatz
  • Keine langfristige Lohnbindung

Gerade bei kleinen Unternehmen oder komplexen Betrieben ab 50 Mitarbeitenden zahlt sich der externe Einsatz durch Effizienz und Rechtssicherheit mehrfach aus.

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Unternehmermodell

Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden können auf das sogenannte Unternehmermodell zurückgreifen:

Dabei wird der Unternehmer selbst geschult und darf bei Bedarf externe Fachberatung hinzuziehen. Klingt simpel, verlangt aber echtes Verantwortungsbewusstsein und regelmäßige Weiterbildung.

Aber Vorsicht: Selbst kleine Betriebe können große Risiken bergen. Schon ein Unfall kann empfindliche Folgen haben,  personell wie rechtlich.

Ob intern oder extern: Die Entscheidung für Ihre Sifa sollten Sie mit Weitsicht treffen. Eine externe Fachkraft bringt nicht nur objektive Einschätzung und Flexibilität – sie hält Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Sie sparen Kosten, vermeiden Bußgelder und sorgen dafür, dass Ihr Betrieb in der Null-Gefahr-Zone operiert.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit: Pflicht, Verantwortung und strategischer Vorteil

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist weit mehr als eine gesetzliche Notwendigkeit. Sie ist ein zentraler Erfolgsfaktor für gesunde, produktive und zukunftsfähige Unternehmen. Als geschulter Spezialist bringt sie nicht nur fundiertes Fachwissen mit, sondern auch den strategischen Blick für Gefahrenquellen, Prävention und Rechtssicherheit. Ob intern oder extern eingesetzt, die Sifa entlastet die Unternehmensleitung, schafft Vertrauen im Team und schützt vor vermeidbaren Risiken.
Im Zusammenspiel mit Sicherheitsbeauftragten wird Arbeitsschutz zur gelebten Kultur, getragen von Profis mit Ausbildung und Mitarbeitenden mit Engagement. Gemeinsam verwandeln sie Arbeitsschutz von einer Pflicht in einen echten Wettbewerbsvorteil.
Kurz gesagt: Wer auf eine qualifizierte Sifa setzt, investiert nicht nur in die Gesundheit seiner Belegschaft, sondern auch in Stabilität, Wachstum und langfristigen Unternehmenserfolg.

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