Sicher arbeiten mit geprüften Arbeitsmitteln
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben für die Prüfung von Arbeitsmitteln gelten, wie der Prüfprozess in der Praxis abläuft und warum die Arbeitsschutzhelden als starker Partner an Ihrer Seite die optimale Unterstützung für einen sicheren Betrieb bieten.
Prüfen von Arbeitsmitteln
Dazu zählen:
- einfache Handwerkzeuge wie Schraubendreher oder Leitern,
- komplexe Maschinen und Produktionsanlagen,
- Bürogeräte wie Drucker oder Kaffeemaschinen,
- elektrische Geräte wie Bohrmaschinen,
- Regalsysteme und Lagereinrichtungen.
Gesetzliche Grundlagen: Wo stehen die Prüfpflichten?
Doch die BetrSichV allein reicht nicht. Sie wird ergänzt durch weitere Regelwerke:
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 zur Prüfung von Arbeitsmitteln oder TRBS 1203 zu befähigten Personen.
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), das Anforderungen an besonders gefährliche Arbeitsmittel stellt.
- DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention.
- DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln.
Arten der Arbeitsmittelprüfung
Prüfen heißt nicht gleich prüfen. Je nach Arbeitsmittel und Einsatzbedingungen unterscheiden sich die Prüfungen. Grundsätzlich gibt es zwei Hauptarten:
Ordnungsprüfung
Sind Prüfprotokolle vorhanden? Ist die Dokumentation vollständig? Stimmen Kennzeichnung und Inventarnummer?
Technische Prüfung
Die technische Prüfung geht tiefer: Hier wird das Arbeitsmittel selbst untersucht. Ziel ist es, Mängel rechtzeitig zu erkennen, bevor sie zu Unfällen führen. Dazu gehören Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen, Messungen oder auch labortechnische Analysen. Besonders bei Arbeitsmitteln, die stark belastet werden oder hohem Verschleiß unterliegen, ist diese Prüfung unverzichtbar.
Sie möchten Ihre Arbeitsmittel fachgerecht prüfen lassen?
Regelmäßige Prüfungen sorgen für sichere Arbeitsmittel, erfüllen gesetzliche Vorgaben und minimieren Ausfallrisiken.
Wir unterstützen Sie zuverlässig von der Planung bis zur rechtssicheren Dokumentation, damit Ihr Betrieb sicher und effizient bleibt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Arbeitsmittelprüfung
Damit die Prüfungen strukturiert und wirksam erfolgen, empfiehlt sich ein klarer Ablauf.
Arbeitsmittelverzeichnis anlegen
Jedes Arbeitsmittel muss im Arbeitsmittelverzeichnis erfasst sein. Dieses Verzeichnis ist das Fundament für alle Prüfungen. Es enthält Angaben wie:
- Bezeichnung und Inventarnummer
- Standort des Arbeitsmittels
- Prüfpflichten und Fristen
- Datum der letzten und nächsten Prüfung
Elektronische Verzeichnisse sparen Zeit und erinnern automatisch an fällige Prüfungen.
Gefährdungsbeurteilung nutzen
Bevor ein Arbeitsmittel geprüft wird, müssen die möglichen Risiken bekannt sein. Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, welche Gefahren bestehen, wie oft geprüft werden muss und wer die Prüfung übernimmt.
Rechtsgrundlagen klären
Nicht jedes Arbeitsmittel unterliegt denselben Regeln. Elektrische Geräte fallen etwa unter die DGUV Vorschrift 3 und die VDE-Bestimmungen. Druckbehälter oder Aufzüge wiederum unterliegen zusätzlichen speziellen Vorschriften.
Befähigte Personen einsetzen
Die Prüfung darf nur durch sogenannte befähigte Personen erfolgen. Diese Fachleute verfügen über die notwendige Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse. Im Bereich Elektroprüfung ist dies z. B. die Elektrofachkraft. Wichtig: Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen.
Dokumentation der Ergebnisse
Alle Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Sie dienen nicht nur als Nachweis bei einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden, sondern auch als internes Frühwarnsystem.
Beispiele aus der Praxis
Überwachungsbedürftige Anlagen
Druckbehälter, Aufzüge oder Dampfkessel müssen besonders engmaschig geprüft werden. Sie bergen ein erhöhtes Risiko für Explosionen, Brände oder schwere Gesundheitsschäden.
Elektrische Arbeitsmittel
Der sogenannte E-Check stellt sicher, dass Geräte wie Kaffeemaschinen, Computer oder Elektrowerkzeuge keine Gefahr durch Stromschlag oder Brand darstellen. Hier gilt die DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit VDE-Bestimmungen.
Regalsysteme
Auch Regale müssen regelmäßig geprüft werden. Die DIN EN 15635 schreibt jährliche Expertenprüfungen vor. So verhindern Sie, dass schleichende Schäden unbemerkt bleiben und später zu schweren Unfällen führen.
Wie oft müssen Sie Arbeitsmittel prüfen?
Die Häufigkeit hängt von mehreren Faktoren ab: Art des Arbeitsmittels, Einsatzbedingungen und Ergebnisse vorheriger Prüfungen.
- Elektrische Geräte: je nach Nutzung zwischen 6 und 24 Monaten
- Regalsysteme: jährlich durch eine befähigte Person, zusätzlich wöchentliche Sichtkontrollen
- Überwachungsbedürftige Anlagen: Fristen sind je nach Anlage gesetzlich festgelegt
Generell gilt: Vor jeder Inbetriebnahme, nach Unfällen oder Umzügen und bei sichtbaren Schäden ist eine Prüfung sofort erforderlich.
Arbeitgeberpflichten: Wer trägt die Verantwortung?
Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße. In kleineren Betrieben übernehmen häufig externe Dienstleister diese Aufgabe, eine effiziente Lösung, die gleichzeitig Rechtssicherheit schafft.
Arbeitsmittelprüfung als Erfolgsfaktor
Arbeitgeber, die hier konsequent handeln, schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern senden auch ein klares Signal an ihr Team: Sicherheit ist Chefsache.
Mit den Arbeitsschutzhelden an Ihrer Seite gelingt Ihnen dieser Spagat zwischen Verantwortung, Organisation und Effizienz mühelos.