Arbeitsmittel prüfen: Sicherheit ist kein Zufall, sondern Pflicht

Inhaltsverzeichnis

Sicher arbeiten mit geprüften Arbeitsmitteln

Sichere Arbeitsmittel bilden das Rückgrat eines reibungslos funktionierenden Betriebs. Ob Maschinen, Anlagen, Werkzeuge oder alltägliche Geräte wie eine Kaffeemaschine: alle Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden, um Sicherheit und Effizienz dauerhaft zu gewährleisten. Nur so lassen sich Risiken frühzeitig erkennen, Ausfälle vermeiden und gesetzliche Anforderungen zuverlässig erfüllen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben für die Prüfung von Arbeitsmitteln gelten, wie der Prüfprozess in der Praxis abläuft und warum die Arbeitsschutzhelden als starker Partner an Ihrer Seite die optimale Unterstützung für einen sicheren Betrieb bieten.
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Prüfen von Arbeitsmitteln

Arbeitsmittel sind nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit eingesetzt werden.
Dazu zählen:
  • einfache Handwerkzeuge wie Schraubendreher oder Leitern,
  • komplexe Maschinen und Produktionsanlagen,
  • Bürogeräte wie Drucker oder Kaffeemaschinen,
  • elektrische Geräte wie Bohrmaschinen,
  • Regalsysteme und Lagereinrichtungen.
Darüber hinaus fallen auch sogenannte überwachungsbedürftige Anlagen in diese Kategorie, also besonders risikobehaftete Systeme wie Druckbehälter, Aufzüge oder Dampfkesselanlagen. Sie benötigen eine besonders sorgfältige Überwachung, da ein Defekt gravierende Folgen haben kann.

Gesetzliche Grundlagen: Wo stehen die Prüfpflichten?

Wer Arbeitsmittel einsetzt, muss deren Sicherheit gewährleisten. Das wichtigste Fundament bildet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie schreibt die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln vor.
Doch die BetrSichV allein reicht nicht. Sie wird ergänzt durch weitere Regelwerke:
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 zur Prüfung von Arbeitsmitteln oder TRBS 1203 zu befähigten Personen.
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), das Anforderungen an besonders gefährliche Arbeitsmittel stellt.
  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention.
  • DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie müssen nicht nur die Prüfung selbst organisieren, sondern auch sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.

Arten der Arbeitsmittelprüfung

Prüfen heißt nicht gleich prüfen. Je nach Arbeitsmittel und Einsatzbedingungen unterscheiden sich die Prüfungen. Grundsätzlich gibt es zwei Hauptarten:

Ordnungsprüfung

Die Ordnungsprüfung ist die Pflichtkontrolle der Unterlagen. Hier geht es weniger um das Gerät selbst, sondern um die organisatorische Seite.
Sind Prüfprotokolle vorhanden? Ist die Dokumentation vollständig? Stimmen Kennzeichnung und Inventarnummer?

Technische Prüfung

Die technische Prüfung geht tiefer: Hier wird das Arbeitsmittel selbst untersucht. Ziel ist es, Mängel rechtzeitig zu erkennen, bevor sie zu Unfällen führen. Dazu gehören Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen, Messungen oder auch labortechnische Analysen. Besonders bei Arbeitsmitteln, die stark belastet werden oder hohem Verschleiß unterliegen, ist diese Prüfung unverzichtbar.

Sie möchten Ihre Arbeitsmittel fachgerecht prüfen lassen?

Regelmäßige Prüfungen sorgen für sichere Arbeitsmittel, erfüllen gesetzliche Vorgaben und minimieren Ausfallrisiken.
Wir unterstützen Sie zuverlässig von der Planung bis zur rechtssicheren Dokumentation, damit Ihr Betrieb sicher und effizient bleibt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Arbeitsmittelprüfung

Damit die Prüfungen strukturiert und wirksam erfolgen, empfiehlt sich ein klarer Ablauf.

Die Zahl 1 auf blauem, kreisförmigen Hintergrund.

Arbeitsmittelverzeichnis anlegen

Jedes Arbeitsmittel muss im Arbeitsmittelverzeichnis erfasst sein. Dieses Verzeichnis ist das Fundament für alle Prüfungen. Es enthält Angaben wie:

  • Bezeichnung und Inventarnummer
  • Standort des Arbeitsmittels
  • Prüfpflichten und Fristen
  • Datum der letzten und nächsten Prüfung

 Elektronische Verzeichnisse sparen Zeit und erinnern automatisch an fällige Prüfungen.

Die Zahl 2 auf blauem, kreisförmigen Hintergrund.

Gefährdungsbeurteilung nutzen

Bevor ein Arbeitsmittel geprüft wird, müssen die möglichen Risiken bekannt sein. Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, welche Gefahren bestehen, wie oft geprüft werden muss und wer die Prüfung übernimmt.

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Rechtsgrundlagen klären

Nicht jedes Arbeitsmittel unterliegt denselben Regeln. Elektrische Geräte fallen etwa unter die DGUV Vorschrift 3 und die VDE-Bestimmungen. Druckbehälter oder Aufzüge wiederum unterliegen zusätzlichen speziellen Vorschriften.

Die Zahl 4 auf blauem, kreisförmigen Hintergrund.

Befähigte Personen einsetzen

Die Prüfung darf nur durch sogenannte befähigte Personen erfolgen. Diese Fachleute verfügen über die notwendige Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse. Im Bereich Elektroprüfung ist dies z. B. die Elektrofachkraft. Wichtig: Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen.

Die Zahl 5 auf blauem, kreisförmigen Hintergrund.

Dokumentation der Ergebnisse

Alle Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Sie dienen nicht nur als Nachweis bei einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden, sondern auch als internes Frühwarnsystem.

Beispiele aus der Praxis

Überwachungsbedürftige Anlagen

Druckbehälter, Aufzüge oder Dampfkessel müssen besonders engmaschig geprüft werden. Sie bergen ein erhöhtes Risiko für Explosionen, Brände oder schwere Gesundheitsschäden.

Elektrische Arbeitsmittel

Der sogenannte E-Check stellt sicher, dass Geräte wie Kaffeemaschinen, Computer oder Elektrowerkzeuge keine Gefahr durch Stromschlag oder Brand darstellen. Hier gilt die DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit VDE-Bestimmungen.

Regalsysteme

Auch Regale müssen regelmäßig geprüft werden. Die DIN EN 15635 schreibt jährliche Expertenprüfungen vor. So verhindern Sie, dass schleichende Schäden unbemerkt bleiben und später zu schweren Unfällen führen.

Wie oft müssen Sie Arbeitsmittel prüfen?

Die Häufigkeit hängt von mehreren Faktoren ab: Art des Arbeitsmittels, Einsatzbedingungen und Ergebnisse vorheriger Prüfungen.

  • Elektrische Geräte: je nach Nutzung zwischen 6 und 24 Monaten
  • Regalsysteme: jährlich durch eine befähigte Person, zusätzlich wöchentliche Sichtkontrollen
  • Überwachungsbedürftige Anlagen: Fristen sind je nach Anlage gesetzlich festgelegt

Generell gilt: Vor jeder Inbetriebnahme, nach Unfällen oder Umzügen und bei sichtbaren Schäden ist eine Prüfung sofort erforderlich.

Arbeitgeberpflichten: Wer trägt die Verantwortung?

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Er muss die Prüfungen organisieren, befähigte Personen beauftragen und die Ergebnisse dokumentieren.
Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße. In kleineren Betrieben übernehmen häufig externe Dienstleister diese Aufgabe, eine effiziente Lösung, die gleichzeitig Rechtssicherheit schafft.

Arbeitsmittelprüfung als Erfolgsfaktor

Regelmäßige Arbeitsmittelprüfungen sind kein bürokratischer Ballast, sondern ein Schlüssel zu Sicherheit und Effizienz. Sie verlängern die Lebensdauer Ihrer Arbeitsmittel, verhindern Unfälle und sichern die Produktivität Ihres Unternehmens.
Arbeitgeber, die hier konsequent handeln, schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern senden auch ein klares Signal an ihr Team: Sicherheit ist Chefsache.
Mit den Arbeitsschutzhelden an Ihrer Seite gelingt Ihnen dieser Spagat zwischen Verantwortung, Organisation und Effizienz mühelos.

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