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    Unternehmer, der nachdenklich schaut. Über ihm ist ein Paragraphenzeichen abgebildet sowie ein Fragezeichen in einer Gedankenblase.

    Was Sie über die neue DGUV V2 wissen müssen

    Zusammen mit einer neuen Regel 100-002 wurde die DGUV V2, die die Arbeit von Betriebsmedizinern und Fachkräften für Arbeitssicherheit regelt, mehrere Jahre überarbeitet. Sie tritt im Laufe des Jahres 2025 in Kraft und löst somit die Fassung aus 2014 ab.

    Ziel der Aktualisierung ist es, die betriebliche Betreuung zu verbessern. Die DGUV V2 wird dadurch verständlicher, moderner, praxisnäher und zielgerichteter. Was ändert sich? Was bleibt gleich? Hier erfahren Sie alles Wichtige, was Sie jetzt wissen müssen.

    Wesentliche Änderungen

    Neues Betreuungskonzept für Kleinstunternehmen Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden können sich künftig durch Kompetenzzentren im Arbeitsschutz betreuen lassen.
    Halbierung der Mindesteinsatzzeiten für Gruppe III Die Sonderregelung für die niedrigste Gefährdungsgruppe entfällt. Alle Gruppen erhalten nun einen Mindestumfang von 20 % für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFas) und Betriebsmediziner.
    Erleichterter Zugang zur SiFa-Ausbildung Auch Psychologen und Arbeitswissenschaftler können sich nun zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ausbilden lassen.
    Mehr Telebetreuung & digitale Medien Bis zu 50 % der Betreuung kann in bestimmten Branchen remote erfolgen.
    Klarere Struktur der DGUV V2 Der Regel- und Vorschriftenteil sind nun getrennt, um die Verständlichkeit zu verbessern.

    Das neue Betreuungskonzept

    Für Kleinstunternehmen ist durch die aktualisierte DGUV V2 ein weiteres Betreuungskonzept hinzugekommen. Unternehmen bis zu 20 Mitarbeitenden können sich durch sogenannte Kompetenzzentren im Arbeitsschutz betreuen lassen.

    Die Halbierung der Mindesteinsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Bislang galt bei den Mindestzeiten für Betriebsmediziner und SiFas für die niedrigste Gefährdungsgruppe eine Sonderregelung. Diese wurde mit der neuen DGUV V2 aufgehoben. In allen Gefährdungsgruppen müssen nun SiFas wie Betriebsmediziner einen Mindestumfang von jeweils 20 % erhalten.

    Leichterer Zugang zur SiFa-Ausbildung

    Die Zulassungsbeschränkungen für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden gelockert, sodass der Einstieg zur SiFa erleichtert wird. Es können nun auch berufsnahe Experten wie Psychologen oder Arbeitswissenschaftler sich zur SiFa ausbilden lassen. So wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit erleichtert und gestärkt.

    Telebetreuung und digitale Medien

    Die neue DGUV V2 besagt, dass je nach Branche 50 % der Betreuung über Telemedizin und digitale Medien abgewickelt werden dürfen. So geht die DGUV auf die heutigen modernen Standards in der Arbeitswelt ein und ermöglicht es den Unternehmen, Arbeitsschutz flexibel und remote zu gestalten.

    Bessere Strukturierung der neuen DGUV V2

    Die alte DGUV V2 stand viel wegen Unübersichtlichkeit und Unverständlichkeit in der Kritik. Deshalb wurde die DGUV V2 in der neuen Fassung sprachlich wie inhaltlich vereinfacht. Nun sind die Empfehlungen von den Anforderungen in einem Regel- und einem Vorschriftenteil klar getrennt.