E-Check im Betrieb: Sicherheit mit System und Strategie

Inhaltsverzeichnis

Mehr Sicherheit im Betrieb, dank E-Check

Ob Kaffeemaschine, Bohrmaschine oder Steckdosenleiste, sobald Strom fließt, wird aus einem scheinbar harmlosen Gerät ein potenzieller Risikofaktor.
Genau hier setzt der E Check an, auch bekannt als Betriebsmittelprüfung.
Diese gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme stellt sicher, dass Ihre elektrischen Betriebsmittel regelmäßig geprüft, technisch einwandfrei betrieben und rechtssicher dokumentiert werden.
Der E Check hilft dabei, elektrische Gefahren frühzeitig zu erkennen, Ausfälle zu vermeiden und Brände oder Unfälle wirksam zu verhindern.
So sorgen Sie nicht nur für einen sicheren Arbeitsalltag, sondern schützen nachhaltig Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Gleichzeitig erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und schaffen ein hohes Maß an Vertrauen und Sicherheit vom ersten Einschalten an.

Ein Held in Sicherheitsausrüstung und blauem Umhang führt einen E-Check durch.

Was ist der E-Check?

Der E-Check ist eine systematische Sicherheitsprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil Ihrer unternehmerischen Verantwortung, festgelegt im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie in der DGUV Vorschrift 3.
Prüfpflichtig sind alle Geräte und Anlagen, die ganz oder teilweise mit elektrischer Energie betrieben werden oder elektrische Signale übertragen, verteilen oder verarbeiten.
Dazu zählen zum Beispiel Maschinen, Leuchten, Steckdosen, Verlängerungskabel, aber auch Sicherheitsausstattungen wie Notausschalter, Warnleuchten oder elektrisch geregelte Schweißhelme. Auch komplexe elektrische Anlagen, also Zusammenschlüsse mehrerer Betriebsmittel, sind regelmäßig zu prüfen.

Gesetzliche Grundlagen auf einen Blick

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Regelwerke, die den rechtlichen Rahmen für den sicheren Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln bilden:

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DGUV Vorschrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 ist verbindlich für alle Unternehmen und ihre Beschäftigten. Sie regelt, wann und wie elektrische Betriebsmittel und Anlagen zu prüfen sind, auch bei Arbeiten in deren Nähe.

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VDE-Bestimmungen

Die VDE-Bestimmungen (z.B. DIN VDE 0100-600) konkretisieren die technischen Anforderungen an die Prüfung und geben anerkannte Regeln der Technik vor. Sie gelten unter anderem für Planung, Auswahl und Einrichtung elektrischer Niederspannungsanlagen.

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TRBS

Die TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) stellen den aktuellen Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene dar und werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit empfohlen sowie vom Bundesministerium veröffentlicht.

Gut zu wissen: Fast alle elektrisch betriebenen Geräte im Unternehmen unterliegen diesen Vorgaben.

Sie möchten Ihre elektrische Sicherheit auf das nächste Level heben?

Dann wird es Zeit für einen starken Partner an Ihrer Seite. Unsere Experten erkennen Risiken frühzeitig, prüfen zuverlässig und sorgen für maximale Sicherheit im Arbeitsalltag. Sie erstellen gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Prüfplan,  passend zu Ihrem Betrieb, Ihrer Branche und Ihren Anforderungen.

Der Ablauf eines E-Checks: Schritt für Schritt erklärt

Elektrische Sicherheit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis eines klar strukturierten Prüfprozesses:

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Vorbereitung

Unternehmer oder Arbeitgeber sind verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand aller elektrischen Anlagen. Für die Durchführung des E-Checks muss eine qualifizierte Elektrofachkraft beauftragt werden, entweder intern oder extern. Was macht eine Elektrofachkraft aus?
Sie verfügt über:

  • eine elektrotechnische Ausbildung
  • umfangreiche Fachkenntnisse & Berufserfahrung
  • Kenntnis aller relevanten Vorschriften und Normen

Im Vorfeld der Prüfung erfolgt eine Bestandsaufnahme: Welche Betriebsmittel sind vorhanden? Welche sind zugänglich? Gibt es bereits sichtbare Schäden oder Mängel? Diese Planung ist entscheidend, um Betriebsunterbrechungen zu vermeiden und den Ablauf effizient zu gestalten.

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Durchführung

Die Elektrofachkraft prüft:

  • den äußeren Zustand und erkennbare Mängel
  • die Einhaltung sicherheitstechnischer Grenzwerte per Messung
  • die Funktionsfähigkeit von Schutzmaßnahmen, Befehlsgeräten und Kontrollleuchten
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Bewertung

Nach der Prüfung erhalten Sie ein Protokoll mit konkreten Ergebnissen, Empfehlungen und eventuell nötigen Maßnahmen. Dieses Dokument dient als Nachweis gegenüber Behörden und ist Basis für Ihre Gefährdungsbeurteilung.

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Maßnahmen

Wurden Mängel festgestellt, müssen diese umgehend behoben werden. Je nach Schwere kann eine Nachprüfung erforderlich sein. Nur so ist der rechtssichere Betrieb gewährleistet.

Wie oft müssen Betriebsmittel geprüft werden?

Die Prüffristen richten sich nach Art des Betriebsmittels (ortsfest, ortsveränderlich), Einsatzbedingungen (z. B. Witterung, Nutzungshäufigkeit) und Gefährdungsbeurteilung im Betrieb. 
Typische Intervalle sind bei ortsveränderlichen Geräten alle 6 bis 24 Monate, während die Regelzeit für ortsfeste Anlagen nach Erstprüfung in Intervallen bis 4 Jahre. Je anspruchsvoller die Umgebung, desto kürzer die Intervalle.
Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen bei der Festlegung der Fristen auf Grundlage Ihrer individuellen Anforderungen.
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Arten elektrischer Betriebsmittel und Anlagen

Es gibt verschiedene Arten elektrischer Betriebsmittel und Anlagen, die im E-Check berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen:

Ortsveränderliche Betriebsmittel: Geräte mit Stecker, die leicht beweglich sind wie beispielsweise Kaffeemaschinen, Drucker und PCs oder Bohrmaschinen und Schleifer.

Ortsfeste Betriebsmittel:
Fest montierte oder schwer bewegliche Geräte wie zum Beispiel Steckdosen, Beleuchtungssysteme oder fest verbaute Steuerungen.

Stationäre Anlagen:
Feste Verbindungen mit der Umgebung wie z.B. elektrische Anlagen in Gebäuden, Baustellenwagen oder Container.

Nicht stationäre Anlagen:
Mobil einsetzbare Systeme wie zum Beispiel Bau- und Montagestellen oder temporäre Messe- und Eventbauten.

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