Erste-Hilfe-Kurs oder betrieblicher Ersthelfer – wo liegt eigentlich der Unterschied?

Inhaltsverzeichnis

Warum das Thema für Unternehmen wichtig ist

Ein Arbeitsunfall, ein medizinischer Notfall oder eine plötzlich erkrankte Person – solche Situationen treten meist unerwartet auf. In den ersten Minuten entscheidet häufig das richtige Handeln der anwesenden Personen darüber, wie schwer die Folgen ausfallen. Deshalb verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeber dazu, Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Ziel ist es, verletzten oder erkrankten Personen schnell Hilfe zu leisten, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Dabei reicht es nicht aus, lediglich einen Verbandkasten bereitzustellen. Unternehmen müssen unter anderem dafür sorgen, dass ausreichend ausgebildete Ersthelfer vorhanden sind, notwendige Erste-Hilfe-Materialien zur Verfügung stehen und organisatorische Abläufe für den Notfall festgelegt werden.

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Was ist ein Erste-Hilfe-Kurs?

Ein Erste-Hilfe-Kurs vermittelt grundlegende Kenntnisse und praktische Fähigkeiten, um in Notfallsituationen richtig reagieren zu können.

Die Teilnehmenden lernen beispielsweise,

  • einen Notruf korrekt abzusetzen,
  • eine Unfallstelle abzusichern,
  • bewusstlose Personen in die stabile Seitenlage zu bringen,
  • Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen,
  • Blutungen zu versorgen,
  • Wunden fachgerecht zu behandeln,
  • Schockzustände zu erkennen sowie
  • bei verschiedenen Notfällen angemessen zu handeln.

Die Ausbildung umfasst in der Regel neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und wird von anerkannten Ausbildungsstellen durchgeführt.
Viele Menschen absolvieren einen solchen Kurs im Rahmen des Führerscheins. Gleichzeitig steht die Ausbildung selbstverständlich allen offen, die ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen oder neu erwerben möchten.

Was ist ein betrieblicher Ersthelfer?

Ein betrieblicher Ersthelfer ist eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter, die oder der vom Unternehmen offiziell für die Erste Hilfe im Betrieb benannt wurde. Der Begriff beschreibt also keinen anderen Kurs, sondern vielmehr eine betriebliche Funktion. Auch betriebliche Ersthelfer absolvieren zunächst die gleiche Grundausbildung mit neun Unterrichtseinheiten. Anschließend übernimmt die Person jedoch zusätzlich Verantwortung innerhalb des Unternehmens und steht im Notfall als ausgebildete Ansprechperson zur Verfügung.
Damit die Qualifikation bestehen bleibt, muss spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung absolviert werden.

Der entscheidende Unterschied

Der eigentliche Unterschied liegt also nicht im Inhalt der Ausbildung, sondern in der Funktion innerhalb des Unternehmens.
Ein Erste-Hilfe-Kurs vermittelt Wissen.
Ein betrieblicher Ersthelfer übernimmt zusätzlich eine festgelegte Aufgabe im Betrieb.
Erst wenn eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter durch das Unternehmen als Ersthelfer vorgesehen ist und die Ausbildung bei einer dafür ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wurde, gilt sie oder er als betrieblicher Ersthelfer.

Reicht der Erste-Hilfe-Kurs vom Führerschein aus?

Diese Frage wird besonders häufig gestellt.
Grundsätzlich kann ein Erste-Hilfe-Kurs, der für den Führerschein absolviert wurde, auch als Grundlage für die Tätigkeit als betrieblicher Ersthelfer dienen.

Voraussetzung ist jedoch, dass
  • der Kurs bei einer für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde,
  • die Ausbildung noch gültig ist und
  • die Person anschließend vom Unternehmen als betrieblicher Ersthelfer vorgesehen wird.
Ein einfacher Nachweis über einen irgendwann absolvierten Erste-Hilfe-Kurs reicht deshalb nicht automatisch aus. Im Zweifel sollte geprüft werden, ob die Ausbildungsstelle von der DGUV ermächtigt ist und ob die Ausbildung noch innerhalb der vorgeschriebenen Frist liegt.

Wie viele Ersthelfer benötigt ein Unternehmen?

Die erforderliche Anzahl richtet sich nach der Zahl der anwesenden Beschäftigten und der Art des Betriebes. Nach der DGUV Vorschrift 1 gilt grundsätzlich:

  • Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich.
  • In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen bei mehr als zwanzig anwesenden Versicherten mindestens fünf Prozent als Ersthelfer ausgebildet sein.
  • In sonstigen Betrieben beträgt der Anteil mindestens zehn Prozent.
Diese Zahlen stellen allerdings Mindestanforderungen dar.
Unternehmen sollten zusätzlich Urlaub, Krankheit, Außendienst, Schichtarbeit oder Homeoffice berücksichtigen.

Die Organisation der Ersten Hilfe

Eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation besteht aus weit mehr als ausreichend geschulten Beschäftigten.

Zu einer guten Organisation gehören unter anderem:

  • ausreichend und leicht erreichbare Verbandkästen,
  • regelmäßig kontrollierte Erste-Hilfe-Materialien,
  • gut sichtbare Notrufnummern,
  • eindeutig benannte Ersthelfer,
  • klare Alarm- und Rettungswege,
  • Dokumentation aller Erste-Hilfe-Leistungen,
  • regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten.

Erst das Zusammenspiel dieser Maßnahmen sorgt dafür, dass im Ernstfall schnell und sicher gehandelt werden kann.

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