Zeckenbisse am Arbeitsplatz: Borreliose als berufsbedingte Gefahr

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Borreliose als Berufskrankheit im Fokus

Zeckenbisse gelten oft als privates Gesundheitsrisiko. Doch was passiert, wenn eine Infektion im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht? Genau mit dieser Frage hat sich das Bundessozialgericht befasst. Im Mittelpunkt stand die rechtliche Bewertung, ob eine durch einen Zeckenbiss verursachte Borreliose als Berufskrankheit anerkannt werden kann und welche Anforderungen dafür erfüllt sein müssen.

Ein Mitarbeiter sitzt auf einer Krankenliege und wird von einem Arzt mit blauem Umhang durchgecheckt. Hinter ihm an der Wand hängt außerdem ein Erste-Hilfe-Kasten.

Was ist Borreliose?

Borreliose ist eine Erkrankung, die in verschiedenen Formen auftreten kann. Die bekannteste Variante ist die sogenannte Lyme-Borreliose, benannt nach ihrem Ursprungsort, der Stadt Lyme in Connecticut in den USA.
Die Lyme-Borreliose ist eine bakterielle Infektionskrankheit ohne Ansteckungsgefahr. Sie wird durch den Biss von mit Borrelia burgdorferi infizierten Zecken übertragen, die vor allem in Gras- und Waldgebieten vorkommen.

Symptome und Krankheitsverlauf der Lyme-Borreliose

Die Symptome der Lyme-Borreliose können sehr unterschiedlich sein und in mehreren Stadien auftreten. Häufig beginnt die Erkrankung mit einer typischen Hautveränderung, der sogenannten Wanderröte, die sich schrittweise ausbreitet. Begleitend können Fieber, Kopfschmerzen, Muskelbeschwerden und ausgeprägte Müdigkeit auftreten.
Bleibt die Infektion unbehandelt oder wird sie nicht rechtzeitig erkannt, kann sie in späteren Stadien weitere Organsysteme betreffen. Mögliche Folgen sind Gelenkschmerzen, Nervenentzündungen, Herzprobleme, neurologische Störungen und in seltenen Fällen auch chronische Hautveränderungen.

Der konkrete Fall aus der Praxis

Im konkreten Fall ging es um eine Erzieherin, die in einem Waldkindergarten tätig war. Aufgrund ihrer täglichen Arbeit im Freien bestand für sie ein erhöhtes Risiko für Zeckenbisse und damit für eine mögliche Borrelien-Infektion. Einige Jahre nach ihrer Tätigkeit bemühte sie sich um die Anerkennung der Lyme-Borreliose als Berufskrankheit gemäß der Berufskrankheiten-Verordnung.
Zunächst wurde der Antrag abgelehnt. In erster Instanz entschied jedoch das Sozialgericht Aurich zugunsten der Klägerin. In der Berufungsinstanz hob das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen dieses Urteil wieder auf. Begründet wurde dies damit, dass weder ein konkreter Zeckenbiss während der beruflichen Tätigkeit eindeutig nachgewiesen noch eine besondere Infektionsgefährdung ausreichend belegt worden sei.

Entscheidung des Bundessozialgerichts

Das Bundessozialgericht stellte schließlich fest, dass eine besondere Gefährdung durch eine Borreliose-Infektion grundsätzlich vorliegen kann. Allerdings bemängelte es, dass nicht alle erforderlichen Untersuchungen durch das vorherige Gericht durchgeführt worden waren. Der Fall wurde daher zur erneuten Prüfung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Wie das Landessozialgericht die noch offenen Fragen bewertet und welche Untersuchungen nachgeholt werden, bleibt abzuwarten.

Prävention durch Arbeitsschutz

Gerade bei Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko zeigt sich, wie wichtig präventiver Arbeitsschutz ist. Ein Arbeitsschutzdienstleister kann Unternehmen dabei unterstützen, geeignete Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Grundlage hierfür ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung, in der auch biologische Risiken wie Zeckenstiche berücksichtigt werden.
Denn Arbeitsschutz bedeutet vor allem eines: Prävention. Ist ein Unfall oder eine Erkrankung erst eingetreten, ist es oft bereits zu spät.

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